Wenn du deinen Führerschein erwerben möchtest, musst du nachweisen, dass du den amtlichen Führerschein-Sehtest bestanden hast. Die Fahrerlaubnisverordnung (§12 Abs. 2 FeV) gibt vor: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen. Der Sehtest wird von einer amtlich anerkannten Sehteststelle unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe Januar 1997, durchgeführt“. Seit Januar 2013 sind wir eine amtlich anerkannte Sehteststelle in Brilon.
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