Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie 2003/59/EG um. Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse. Es findet Anwendung auf Fahrerinnen und Fahrer, soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Es sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden à 60 Minuten vor. Die Weiterbildung muss in Ausbildungseinheiten (Unterrichtstage) erfolgen, wobei jede Ausbildungseinheit mind. 7 Stunden zu je 60 Minuten reine Unterrichtszeit betragen muss.
Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:
Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung,
Logistik
Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die fünf Weiterbildungsmodule entwickelt.
Der Nachweis der Weiterbildung wird auf dem Führerschein in Feld 12 mit der Schlüsselnummer 95 und der Gültigkeit vermerkt.
Wir bieten regelmäßig BKF-Weiterbildungen in unserer Fahrschule an. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir informieren Sie gerne persönlich weiter!
Informationen zum BKrFQG finden Sie hier.