Fahreignungs-Seminare (Punktabbau)

Punktabbau durch Fahreignungs-Seminar – Sichern Sie Ihren Führerschein!

Die Maßnahmen
  • Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen
  • ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen
  • ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen

Anmeldung

Fahreignungs-Seminar (FES)

Das Fahreignungs-Seminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten.

Der Punktabbau ist freiwillig und seit 01. Mai 2014 durch die Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungs-Seminar möglich.

Besuchen Sie freiwillig ein Fahreignungs-Seminar bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten, können Sie dadurch 1 Punkt abbauen. Dieses ist allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich. Befinden Sie sich in der Stufe „Verwarnung“ (6 – 7 Punkte) und nehmen freiwillig an einem Fahreignungs-Seminar teil, kann kein Punkt mehr abgebaut werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:

  • Verkehrspädagogische Teilnahme (2 x 90 Minuten in einer Fahrschule)
  • Verkehrspsychologische Teilnahme (2 x 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen)

 

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die Maßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Die Maßnahme wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

Wenn Sie Interesse an einem Fahreignungs-Seminar haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Mehr Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem finden Sie hier.

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