Das Fahreignungs-Seminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten.
Der Punktabbau ist freiwillig und seit 01. Mai 2014 durch die Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungs-Seminar möglich.
Besuchen Sie freiwillig ein Fahreignungs-Seminar bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten, können Sie dadurch 1 Punkt abbauen. Dieses ist allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich. Befinden Sie sich in der Stufe „Verwarnung“ (6 – 7 Punkte) und nehmen freiwillig an einem Fahreignungs-Seminar teil, kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die Maßnahme kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Die Maßnahme wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.
Wenn Sie Interesse an einem Fahreignungs-Seminar haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Mehr Informationen zum Fahreignungs-Bewertungssystem finden Sie hier.