FÜHRERSCHEIN B197 – gültig ab 01.04.21

⚠️Ablauf der „integrierten“ Ausbildung⚠️

Die Grundausbildung wird zunächst mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert.
Ist die Verkehrssicherheit gefestigt, kommt die Gangschaltung als Teil der Ausbildung hinzu: Kein amtlicher Prüfer, sondern der Fahrlehrer bescheinigt nach
– mind. 10 Schalt-Fahrstunden (á 45 Min)
– und einer 15-minütigen Testfahrt,
dass der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Die Fahrstunden sind Teil der Fahrausbildung.
Die weitere Ausbildung und Fahrerlaubnis-Prüfung einfach mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren – und bestehen!

Für weitere Informationen – Sprich uns einfach an!

(Quelle: Degener Verlag)