


da die neue CoronaSchVO in Kraft getreten ist, ist hiernach die Ausbildung in Fahrschulen im theoretischen Unterricht und im praktischen Unterricht wieder mit der 3G-Regelung möglich.
Maskenpflicht
:

1. Für Personen mit 3G Status ist zwingend eine FFP2 Maske vorgeschrieben (Theorie & Praxis).
2. Personen mit 2G-Status müssen mindestens eine medizinische Maske tragen (verbunden mit der dringenden Empfehlung eine FFP2-Maske zu tragen)
Das negative Testergebnis darf bei einem Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden, und bei einem PCR-Test max. 48 Stunden zurückliegen.
Schüler*innen – auch wenn sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verpflichteten Schultestungen als getestete Personen.
Für Fragen stehen wir euch jederzeit zur Verfügung. Liebe Grüße und bleibt gesund!
Eure Fahrschule Thiele